Beitragsordnung


Vorwort:

Zur Finanzierung des Vereins müssen wir Mitgliedsbeiträge erheben. Diese werden ausschließlich für die Einrichtung des Vereins, insbesondere Besorgung der Gerätschaften für den Anbau sowie Anmietung der Immobilie verwendet. 

Voraussichtlich wird der Beitrag ab 2025 sinken. 


§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

1.Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags


§3  Beiträge

1.Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt für alle 100 Euro im Jahr.
2.Der erste Mitgliedsbeitrag eines neuen Mitglieds ist bei Anmeldung zu entrichten.


§4  Zahlung des Mitgliedsbeitrags

1.Die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags kann in bar an den Schatzmeister sowie per Überweisung oder Bareinzahlung auf das Vereinskonto erfolgen.
2.Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe mit einer Zahlung zu entrichten.


§5  Vereinskonto

SC Ottrop e.V.
IBAN: folgt
Verwendungszweck:  Mitgliedsbeitrag Jahr Name
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


§6 Vereinsaustritt / Vereinsausschluss

Mit erfolgtem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds verfallen alle offene Mitgliedsbeiträge des betreffenden Mitglieds gegenüber dem Verein. Ebenso gibt es keine Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge